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   OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04   

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https://dejure.org/2004,19383
OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04 (https://dejure.org/2004,19383)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.09.2004 - 20 W 227/04 (https://dejure.org/2004,19383)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. September 2004 - 20 W 227/04 (https://dejure.org/2004,19383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 FGG, § 56g FGG, § 242 BGB
    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 24
  • FamRZ 2005, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04
    Nach dem auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben kann es treuwidrig sein, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlass einer nicht wirksam zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzu kommen, welche eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1965, 1532 und NJW-RR 1989, 768; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2003, 439).
  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04
    Nach dem auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben kann es treuwidrig sein, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlass einer nicht wirksam zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzu kommen, welche eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1965, 1532 und NJW-RR 1989, 768; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2003, 439).
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen Vergütungsfestsetzungen in Betreuungssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04
    Nach dem auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben kann es treuwidrig sein, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlass einer nicht wirksam zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzu kommen, welche eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1965, 1532 und NJW-RR 1989, 768; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2003, 439).
  • LG Berlin, 04.09.1998 - 87 T 600/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04
    Des Weiteren wurde in der Rechtsprechung in Verfahren mit kostenrechtlichem Hintergrund des öfteren bei einem Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren nach Bekanntgabe der Entscheidung das Zeitmoment bejaht (vgl. LG Berlin, BtPrax 1999, 35; OLG Düsseldorf MDR 1997, 104; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1991, 2008, LG Stuttgart, BtPrax 1999, 159).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 10 W 36/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04
    Des Weiteren wurde in der Rechtsprechung in Verfahren mit kostenrechtlichem Hintergrund des öfteren bei einem Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren nach Bekanntgabe der Entscheidung das Zeitmoment bejaht (vgl. LG Berlin, BtPrax 1999, 35; OLG Düsseldorf MDR 1997, 104; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1991, 2008, LG Stuttgart, BtPrax 1999, 159).
  • LG Stuttgart, 16.04.1999 - 10 T 324/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04
    Des Weiteren wurde in der Rechtsprechung in Verfahren mit kostenrechtlichem Hintergrund des öfteren bei einem Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren nach Bekanntgabe der Entscheidung das Zeitmoment bejaht (vgl. LG Berlin, BtPrax 1999, 35; OLG Düsseldorf MDR 1997, 104; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1991, 2008, LG Stuttgart, BtPrax 1999, 159).
  • OLG Köln, 13.10.1976 - 16 Wx 121/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04
    Dabei wird bei Ansprüchen des täglichen Lebens und solchen, die sich auf Streitigkeiten beziehen, welche einer möglichst raschen Klärung bedürfen, von einer kürzeren Zeitspanne auszugehen sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. Oktober 1976 - 16 Wx 121/76 dokumentiert bei Juris).
  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei

    Es entspricht auch allgemeiner Ansicht, dass der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. bzgl. der Festsetzung der Betreuervergütung: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.06.2008, Az. 20 W 178/08; Beschluss der Kammer vom 09.04.2008, Az. 3 T 86/08 sowie zur rechtsmissbräuchlichen Erhebung eines Rechtsmittels OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.09.2004 = 20 W 227/04; SchlHOLG FGPrax 2002, 259; BGH NJW 1965, 1532; BGH NJW-RR 1989, 768; Kammer, Beschluss vom 29.11.2007 = 3 T 490/07).
  • OLG München, 16.05.2007 - 33 Wx 25/07

    Bekanntmachung der Entscheidungen in Betreuungssachen gegenüber Betroffenen ohne

    In der Regel wird die treuwidrige Ausübung des Beschwerderechts voraussetzen, dass seit Wirksamwerden der Entscheidung nicht nur ein langer Zeitraum verstrichen ist, sondern der Beschwerdeberechtigte überhaupt Kenntnis erlangt hat und auch dieser Zeitpunkt schon länger zurückliegt (vgl. BGHZ 43, 289/292 f.; OLG Hamm FamRZ 2007, 678/681; OLG Köln Beschluss vom 20.11.2006, Az. 16 Wx 211/06, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 24/25; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 und 2 W 124/01, zitiert nach Juris).
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